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IN 493/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GTG Service GmbH, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 260792
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über:
1. Die Gläubigerversammlung beschließt die Beibehaltung des Verwalters (§§ 56, 57 InsO).
2. Für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens wurde folgendes Treuhandkonto
eingerichtet:
Institut: UniCredit Bank AG - HypoVereinsbank
Kontonummer: 41289066
BLZ: 70020270
IBAN: DE43 7002 0270 0041 2890 66
BIC: HYVEDEMMXXX
Kontoinhaber: RA Saponjic w/ GTG Service GmbH
Die Gläubigerversammlung beschließt, das Treuhandkonto beizubehalten sowie zur Hinterlegungsstelle gemäß § 149 InsO zu bestimmen.
3. Die Gläubigerversammlung ermächtigt den Insolvenzverwalter gemäß §§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO allgemein Prozesse mit für die Insolvenzmasse erheblichem Streitwert zu führen sowie ebenso zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits gerichtlich oder außergerichtlich Vergleiche oder Schiedsverträge zu schließen.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.02.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 16.01.2024