Nachricht
603 IN 270/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
immo-t GmbH, Münchner Straße 30, 83512 Wasserburg a. Inn, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Heupgen Jens
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 26423
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Warneke, Leonrodstraße 11, 83278 Traunstein, Gz.: 89/23AG01 WA/rh
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung
zu dem Verkauf d. 196,23/1000 Miteigentumsanteil der Schuldnerin an FlSt. 1638/12, vorgetragen im Grundbuch von Aising Bl. 6479
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.03.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 27.02.2024