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Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 24/24
11.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kuhn GmbH Landmaschinen- und Motorgeräte-Fachbetrieb, Am heimlichen Eck 3, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 2695),
vertreten durch:
1. Arno Kuhn, Gartenstraße 20, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer Geschäftsführer,
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Stephan Megerle, Bellheimer Straße 23, 76726 Germersheim,
wird gemäß § 9 InsVV genehmigt, dass der Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Christian Hanz, Waffenstraße 15, 76829 Landau in der Pfalz, Tel.: 06341-144831, Fax: 06341-144832
aus der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf seine Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer i. H. v.
XXX EUR
entnimmt.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter beantragte die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses aus der Insolvenzmasse. Gemäß § 9 S. 2 InsVV soll die Zustimmung erteilt werden, wenn das Verfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden.
Die Voraussetzung des § 9 S. 2 InsVV ist vorliegend erfüllt.
Das Insolvenzverfahren wurde am 01.04.2024 eröffnet und dauert damit bereits länger als sechs Monate an.
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