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11 IN 45/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Samenhaus Müller GmbH, Raßdorfer Str. 11, 36208 Wildeck (AG Bad Hersfeld, HRB 2794), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Raiffeisenstraße 18, 75210 Keltern, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.03.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 14.02.2024