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Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 624/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KOPFZENTRUM Management GmbH, Gohliser Straße 18, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28399
vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 12.11.2025 die drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreichen wird.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Kreuzstraße 2a, 04103 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 124582 0, Website: www.bbl-law.de, Telefax: 0341 124582 29, Email geschäftlich: leipzig@bbl-law.de
schriftlich geltend zu machen.