justmove GmbH

208 IN 106/23 14.03.2023 AG Chemnitz (Sachsen)
Register
Chemnitz, HRB 28824
Sitz
Chemnitz
Adresse
vertr. d.d. GF Kaßbergstraße 3, 09112 Chemnitz
Geschäftszweig
Organisation und Durchfuhrung von Sportcamps u.a.) wird am 13.03.2023 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eroffnet.
Nachricht
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 208 IN 106/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der justmove GmbH, vertr. d.d. GF Kaßbergstraße 3, 09112 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28824
vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Robin Szolkowy

ergeht am 13.03.2023 nachfolgende Entscheidung:


1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Organisation und Durchführung von Sportcamps u.a.) wird am 13.03.2023 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Christoph Mathern
Kanzlerstraße 34
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 490 90
Telefax: 0371 490 9123
Email geschäftlich: info@mathern-chemnitz.com

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 02.05.2023 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 13.06.2023 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.


7. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

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