Nachricht
10 IN 29/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABC-Kassensysteme GmbH ehemals GASTWARE GmbH, Im Alten Felde 21, 34497 Korbach (AG Korbach, HRB 291), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Im Alten Felde 21, 34497 Korbach, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Es wird Stichtag, der dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren entspricht, bestimmt auf
05.03.2026.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar: Den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Geschäftsführer,
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn bis zu dem Stichtag 05.03.2026 keine Widersprüche gegen den Vergleich erhoben werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Korbach, 12.01.2026