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Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 1219/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A+C Generalbau GmbH, Georg-Schumann-Straße 309, 04159 Leipzig, Amtsgericht Stendal , HRB 30155
vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 07.01.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Reinhard Klose, Lampestraße 2, 04107 Leipzig, Email geschäftlich: klose@floether-wissing.de, Telefon geschäftlich: 0341 9136748 0, Website: www.sanierungskultur.de, Telefax: 0341 9136748 88
schriftlich geltend zu machen.