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Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 682/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30414 eingetragenen Noscendo GmbH, Königstr. 34, 47198 Duisburg, vertreten druch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Noscendo GmbH
Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Vermarktung von molekulardiagnostischen Verfahren, insbesondere im Bereich infektionsassoziierter Erkrankungen sowie damit zusammenhängender Dienstleistungen
ist am 30.03.2026, um 10:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 682/26
Amtsgericht Duisburg, 30.03.2026