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Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 94/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB30594 eingetragenen Westrup GmbH, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne,
Verfarhensbevollmächtigter:
Rechtsanwälte Mönig und Partner, Schorlemerstr. 26, 48143 Münster,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (Rang 0 lfd. Nr. 25 bis 32) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
255 IN 94/22
Amtsgericht Dortmund, 12.09.2025