Geschäftszweig
Gastronomiebetrieb mit Biergarten, Betreiben einer Pension, Handel und Verleih von Partyzubehor und ausstattung, Verleih von Freizeit- und Sportgeraten, Einzelhandel mit Topfpflanzen, Schnittblumen und Zubehor sowie Lebensmittel, Catering und Erbringung so
Nachricht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 1418/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H & S STILVOLL UG (haftungsbeschränkt), Rützengrüner Straße 1, 08228 Rodewisch, Amtsgericht Chemnitz , HRB 30821
vertreten durch den Geschäftsführer Sandro Schink
ergeht am 13.11.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Gastronomiebetrieb mit Biergarten, Betreiben einer Pension, Handel und Verleih von Partyzubehör und ausstattung, Verleih von Freizeit- und Sportgeräten, Einzelhandel mit Topfpflanzen, Schnittblumen und Zubehör sowie Lebensmittel, Catering und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen (Mietgriller)) wird am 13.11.2025 um 14:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Thomas Lassig
Bahnstraße 4
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 27212781
Telefax: 0375 27212782
Email geschäftlich: zwickau@kanzlei-nul.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 02.01.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 13.02.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.