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10 IN 184/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATE Consulting GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Mainzer Straße 75, 65189 Wiesbaden, (bis 2021 firmierend unter ATE Consulting und Personaldienstleistung GmbH) (AG Wiesbaden , HRB 31295), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Mühlener Straße 4, 65552 Limburg a. d. Lahn, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 25.09.2025