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Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2051/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FinCon GmbH, Seitengasse 1 d, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31724
vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer, Ansgar Udo Fetzer
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 27.07.2023 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Stapper, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 31980100, Email geschäftlich: leipzig@stapper.in, Telefax: 0341 31980110
schriftlich geltend zu machen.