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Aktenzeichen: 3 IN 87/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Weber und Felix GmbH, Albert-Einstein-Straße 8, 76829 Landau in der Pfalz, Sitz der Firma: Waschgasse 2, 76872 Winden (AG Landau in der Pfalz, HRB 3190),
vertreten durch:
Carmelo Pirrello, Weinstraße 197, 76857 Albersweiler, (Geschäftsführer Geschäftsführer,
hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben (Eingang bei Gericht: 19.09.2023) gemäß
§ 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Die Rechtsfolgen der Anzeige ergeben sich aus den §§ 208 bis 211 InsO. Insbesondere sind nunmehr -nach den Verfahrenskosten- vorrangig diejenigen Masseverbindlichkeiten zu berichtigen, die nach der Anzeige begründet worden sind (§ 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 InsO). Außerdem ist seither jede Vollstreckung wegen einer vor der Anzeige begründeten Masseverbindlichkeit unzulässig (§ 210 InsO)
Amtsgericht -Insolvenzgericht- Landau, den 19.09.2023