RP Polymere GmbH

408 IN 2060/25 12.02.2026 AG Chemnitz (Sachsen)
Register
Chemnitz, HRB 32066
Sitz
Neuensalz OT Zobes
Adresse
Altmannsgrüner Straße 19, 08541 Neuensalz OT Zob
Nachricht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 2060/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RP Polymere GmbH, Altmannsgrüner Straße 19, 08541 Neuensalz OT Zobes, Amtsgericht Chemnitz , HRB 32066
vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,
ergeht am 09.02.2026 nachfolgende Entscheidung:




1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Dienstleistungen im Bereich Vermarktung von PET und anderen Kunststoffen und Kunststoffprodukten; Herstellung und Vermittlung von Anlagen und Anlagenteilen zur Herstellung und Bearbeitung von Produkten aus PET und anderen Kunststoffen; Vermittlung von Dienstleistungen und Aufträgen zur Vermarktung und Verarbeitung von PET und anderen Kunststoffen und Kunststoffproduktenden und alle damit in Zusammenhang stehenden Leistungen) wird am 09.02.2026 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Nicolas Rebel
White & Case LLP
Leuchtsmühlenweg 2
08523 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 2619600
Telefax: 03741 2619629
Email geschäftlich: insoplauen@whitecase.com

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 27.03.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 08.05.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.


Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

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