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1 IN 78/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anke Becker, geb. am 06.12.1975, Nassheckenstraße 14b, 66957 Vinningen, wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 03.09.2025