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Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 51/23
29.09.2025
In dem Insolvenzverfahren
Bauer´s Gastro GmbH, Industriestraße 3a, 76770 Hatzenbühl (AG Landau in der Pfalz, HRB 32191),
vertreten durch:
Bernd Andreas Bauer, (Geschäftsführer Geschäftsführer,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Heiko Hofstätter, Rechtsanwälte Schlatter, Kurfürsten-Anlage 59, 69115 Heidelberg,
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 24.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht.
Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.