Helexier GmbH

1 IN 61/22 08.05.2023 AG Pirmasens (Rheinland-Pfalz)
Register
Zweibrücken, HRB 32220
Sitz
Heltersberg
Adresse
Schillerring 25, 67716 Heltersberg
Nachricht
1 IN 61/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Helexier GmbH, Schillerring 25, 67716 Heltersberg (AG Zweibrücken, HRB 32220), vertr. d.: 1. Fateh Ali Ali Maqsaa, Schillerring 25, 67716 Heltersberg, (Geschäftsführer), 2. Alexander Richard Marcus Jüllig, Schillerring 25, 67716 Heltersberg, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 13.04.2023 berichtigt worden.

Statt 13.04.2022 muss es richtig heißen: 13.04.2023

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 oder dem Landgericht Zweibrücken, Goetheplatz 2, 66482 Zweibrücken,
Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1476780415447-016310190 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Pirmasens, 04.05.2023

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