Himmelsberg Fachklinik GmbH

1 IN 3/23 30.10.2025 AG Zweibrücken (Rheinland-Pfalz)
Register
Zweibrücken, HRB 32715
Sitz
Zweibrücken
Adresse
Obere Himmelsbergstraße 38, 66482 Zweibrücken
Nachricht
1 IN 3/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Himmelsberg Fachklinik GmbH, Obere Himmelsbergstraße 38, 66482 Zweibrücken (AG Zweibrücken, HRB 32715), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Schillerring 25, 67716 Heltersberg, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:


Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 20.11.2025, 09:30 Uhr, Zi. 25.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Zweibrücken, 29.10.2025

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