Charity Alliance Unternehmensbündnis Schutz der Menschenrechte gGmbH

1 IN 204/25 12.02.2026 AG Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz)
Register
Kaiserslautern, HRB 33327
Sitz
Kaiserslautern
Adresse
Ernst-Christmann-Straße 54, 67659 Kaiserslautern
Geschäftszweig
1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Wohlfahrtwesens, zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie zur Förderung der Hilfe für Behinderte. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht sowohl durch die Unterstützung
Nachricht
Amtsgericht
Kaiserslautern
INSOLVENZGERICHT
Beschluss




1 IN 204/25
12.02.2026



In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Charity Alliance Unternehmensbündnis - Schutz der Menschenwürde gGmbH -, Ernst-Christmann-Straße 54, 67659 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33327),
vertreten durch:
Johanna Kennel, Ernst-Christmann-Straße 54, 67659 Kaiserslautern, (Geschäftsführer Geschäftsführer,


wird der Beschluss vom 05.02.2026 wie folgt berichtigt:

Der Termin zur Anmeldung der Forderungen wird berichtigt auf den 06.04.2026, der Berichts- und Prüfungstermin wird berichtigt auf den 11.05.2026.

G r ü n d e :

Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.


Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 oder dem Landgericht Kaiserslautern -Beschwerdekammer-, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1485161643933-016397881 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.



Waltenberger
Richter am Amtsgericht

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