Nachricht
2 IN 269/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mono-Loco GmbH, Lindberghstraße 10 a, 86343 Königsbrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 34330
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Genehmigung der Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO zum Verkauf und Übertragung von Vermögensgegenständen der Schuldnerin auf die M.L. Event GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Geschäftsführer,
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.01.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 12.12.2023