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IN 37/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Günther Böhm Isolier-GmbH, An der Goldleite 5, 97232 Giebelstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 3443
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zur Vermeidung eines Rechtsstreits ist der Geschäftsführer Geschäftsführer, eine Zahlung von 15.000,00 Euro an die Insolvenzmasse zu leisten. Daher schließen die Parteien nachfolgenden
V E R G L E I C H:
1) Der Geschäftsführer Geschäftsführer, an die Insolvenzmasse eine Zahlung in Höhe von 15.000,00 Euro zu leisten.
2) Die unter 1) bezeichnete Summe wird in 3 Raten wie folgt zur Zahlung fällig:
1. Rate in Höhe von 5.000,00 Euro: am 15.10.2023
2. Rate in Höhe von 5.000,00 Euro: am 15.11.2023
3. Rate in Höhe von 5.000,00 Euro: am 15.12.2023
3) Die jeweilige Rate muss spätestens 7 Tage nach Fälligkeit auf nachfolgend genann tem Insolvenzsonderkonto eingegangen sein:
4) Mit Erfüllung des Vergleichs ist der o.g. Anspruch vollständig erledigt. Der Insolvenz- verwalter wird darüber hinaus keine Ansprüche im Insolvenzverfahren gegen den Geschäftsführer Geschäftsführer,
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.11.2023 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Würzburg, Ottostr. 5, 97070 Würzburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 16.10.2023