Geschäftszweig
Handel, Vertrieb, Herstellung und Verarbeitung von Bodenbelagen und Zubehor) wird am 04.12.2025 um 10:12 Uhr das Insolvenzverfahren eroffnet.
Nachricht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 218 IN 1857/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der bodenlicht-design GmbH, Seumestraße 97, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34449
vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,
ergeht am 05.02.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 04.03.2026
Die Anhörung erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten haben die Möglichkeit bis zum 04.03.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz, Erklärungen bzw. Einwände einzureichen.
Auf der Tagesordnung steht:
Die Gläubigerversammlung stimmt der Wiederaufnahme des vor dem Landgericht Zwickau unter dem Aktenzeichen 1 O 444/25 geführten Rechtsstreits gegen die Kießling Immobilien GmbH & Co. KG, ggf. unter Beantragung von Prozesskostenhilfe, zu.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, dass die Zustimmung auch dann als erteilt gilt, wenn keine Erklärungen/Einwände innerhalb der o.g. Frist durch einen Gläubiger abgegeben werden.