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Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 567/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATNA Industrial Solutions GmbH, Zschortauer Straße 76, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35857
vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,
ergeht folgende Ergänzung bezüglich der Tagesordnung zum Termin am Mittwoch, den 16.08.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Der Termin dient:
- zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
- die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
- Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
- die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
- Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
- Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
- sowie als Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Darüber hinaus beantragte der Verwalter und genehmigte das Gericht mit Beschluss vom 12.07.2023 die Erweiterung der Tagesordnung um folgenden Punkt:
- Zustimmung der Gläubiger nach § 160 InsO und/oder § 162 InsO zu dem am 02.06.2023 geschlossenen Kaufvertrag über wesentliche Vermögenswerte der Schuldnerin mit einem Investor.
Unterlagen hierzu können die Gläubiger bei Gericht einsehen.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.