Sicherungsmaßnahme

Dr. Möller GmbH - Informatik, Maschinenbau, Schiffstechnik Nord (IMS Nord)

10 IN 11/25 24.02.2026 AG Bremerhaven (Bremen)
Register
Bremen, HRB 3662 BHV
Sitz
Bremerhaven
Adresse
Herwigstr. 10, 27572 Bremerhaven
Geschäftszweig
Die Durchführung von Beratungs- und Managementleistungen, die das vorhandene ingenieurwissenschaftliche Know-how aus Maschinenbau, Schiffbau und Offshore-Windenergie sowie das vorhandene Know-how auf den Gebieten der Informatik und der Betriebswirtschaft
Nachricht
Amtsgericht Bremerhaven
Beschluss




10 IN 11/25 23.02.2026


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Dr. Möller GmbH - Informatik, Maschinenbau, Schiffstechnik Nord (IMS Nord), Herwigstr. 10, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 3662 BHV),
vertreten durch:
1. Jörg Möller, Neuruppiner Str. 6, 27607 Geestland, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Dr. Möller GmbH - Informatik, Maschinenbau, Schiffstechnik Nord (IMS Nord)
2. Dr. Matthias Schilf, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Dr. Möller GmbH - Informatik, Maschinenbau, Schiffstechnik Nord (IMS Nord)


werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Bremerhaven - Insolvenzgericht - betreffend das gegenständliche Insolvenzverfahren (Az. 10 IN 11/25) vom

- 04.02.2025,
- 01.03.2025,
- 18.03.2025 sowie
- 27.11.2025

gem. § 4 InsO i.V.m. § 319 Abs. 1 ZPO wegen eines offenbaren Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass die Insolvenzschuldnerin tatsächlich unter der Bezeichnung

Dr. Möller GmbH - Informatik, Maschinenbau, Schiffstechnik Nord (IMS Nord)

firmiert.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) oder dem Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133346098711-000000053) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.


Kokemohr
Richter am Amtsgericht

Weiterführende Aktionen

Erhalten Sie automatische Updates zu neuen Beschlüssen, speichern Sie Suchen und verwalten Sie Watchlists.

alle Features