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Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 80/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 36885 eingetragenen Gastronomie Betriebs & Veranstaltungs MN GmbH, Möllhoven 89, 45357 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Antonia Marte, Möllhoven 89, 45357 Essen
wird der Eröffnungsbeschluss vom 18.09.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Rubrum wie folgt lautet:
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 36885 eingetragenen Gastronomie Betriebs- und Veranstaltungs MN GmbH, Möllhoven 89, 45357 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Antonia Marte, Möllhoven 89, 45357 Essen
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen oder dem Landgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Essen, 19.11.2025 Amtsgericht
Wissmann Richter am Amtsgericht
167 IN 80/25
Amtsgericht Essen, 19.11.2025