Thieme GmbH

3 b IN 355/22 Lu 16.02.2023 AG Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)
Register
Ludwigshafen am Rhein, HRB 3865
Sitz
Maxdorf
Adresse
Hanns-Hörbiger-Straße 12, 67133 Maxdorf
Nachricht
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 14.02.2023
Aktenzeichen: 3 b IN 355/22 Lu
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein wird zum 14.02.2023, 12:08 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Thieme GmbH, Hanns-Hörbiger-Straße 12, 67133 Maxdorf (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 3865),
vertreten durch:
Peter Thieme, als GF d. Thieme GmbH, Mörscher Straße 114, 67227 Frankenthal (Pfalz), (Geschäftsführer), wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt: Rechtsanwältin Sandra Wirtz, O 4 13-16, 68161 Mannheim.
Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf die Insolvenzverwalterin über. Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten.

Die Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. II InsO).

Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, Verordnung Nr. 1346/200 des Rates der Europäischen Union vom 29.05.2000 über Insolvenzverfahren (ABIEG L 160/1).

Gem. § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Forderungen werden am 05.05.2023 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 160, 162, 207 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin bei Gericht eingegangen sind. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 13.03.2023 bei der Insolvenzverwalterin in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 06.04.2023 und der Bericht der Insolvenzverwalterin ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

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