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3 IN 92/22: Über das Vermögen der Doering GmbH, Wetzlarer Straße 10, 35764 Sinn (AG Wetzlar, HRB 4003), vertr. d.: Steffen Liebich, Wetzlarer Straße 10, 35764 Sinn, (Geschäftsführer),
wird der Beschluss vom 17.11.2022 dahingehend ergänzt, dass über den konkretisierten Antrag des Insolvenzverwalters vom 16.01.2023 zu besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) zu entscheiden ist, dass
die im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstücke
beim Amtsgericht Dillenburg /Zweigstelle Herborn im Grundbuch von Sinn, Blatt 1092, Flur 37, Flurstück 63/2, Wasserfläche Bornbach, Flurstück 63/3, Betriebsgelände, Wetzlarer Str. 11, Flurstück 65/19, Betriebsgelände, Hofstraße, Flurstück 63/5, Gebäude- und Freifläche, Baumgartenstraße10, 12,6, 8, Wetzlarer Str. 7,9 und Flur 32, Flurstück 1/1 Wasserfläche ober dem Dillgarten an die Gemeinde Sinn für einen Kaufpreis in Höhe von EUR 1.610.000,00 verkauft wird
und das
beim Amtsgericht Dillenburg /Zweigstelle Herborn im Grundbuch von Sinn, Blatt 1092, Flur 47, Flurstück 26 Halde Der Bruch an Herrn B.C. für einen Kaufpreis in Höhe von EUR 4.000,00 verkauft wird.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 18.01.2023