Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt

8 IN 118/24 02.05.2024 AG Offenbach am Main (Hessen)
Register
Offenbach am Main, HRB 42302
Sitz
Neu-Isenburg
Adresse
Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg
Nachricht
8 IN 118/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt, Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 42302),
vertreten durch:
1. Mohamed Younis, Anemonenweg 13, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Jürgen Dräger, Rostocker Straße 24, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.1.:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main,


wird heute, am 01.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.

Zum Sachwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555

Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.


Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Es wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern:

- Frau Cornelia Weber-Arnoldt, Bundesagentur für Arbeit, Fischerfeldstraße 10 - 12, 60311 Frankfurt am Main
- Herr Berndt Reich, Coface Deutschland, Niederlassung der Coface SA, Isaac-Fulda-Alle1, 55124 Mainz
- Herr Carsten Knepper, Wilhelm Knepper GmbH & Co. KG, Bertramstraße 3, 59557 Lippstadt
- Volksbank eG Neckartal, Bahnhofstraße 36a, 69412 Eberbach
- Volksbank Wiesbaden eG, Schillerplatz 4, 65155 Wiesbaden


Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.


Amtsgericht Offenbach am Main, 01.05.2024

Weiterführende Aktionen

Erhalten Sie automatische Updates zu neuen Beschlüssen, speichern Sie Suchen und verwalten Sie Watchlists.

alle Features