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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 1451/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Soulmaid Brautmoden Event GmbH, Jagdweg 1, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43014
vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer,
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 11 Abs. 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV wurden nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Es wurden Zuschläge zur Vergütung für die Betriebsfortführung in Höhe von 19 % und die Sanierungsbemühungen / Investorenprozeß in Höhe von 10 % festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen vorstehende Entscheidung ist gemäß § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG das Rechtsmittel der sofortigen Erinnerung statthaft. Sie ist beim Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, binnen einer Frist von 2 Wochen (§ 569 Abs. 1 ZPO) einzulegen. Die Frist beginnt mit Ablauf von 2 weiteren Tagen nach dem Tag der Veröffentlichung (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO).