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Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 13/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 4325 eingetragenen exagon consulting & solutions GmbH, Auf dem Seidenberg 5, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Auf dem Seidenberg 5, 53721 Siegburg
Geschäftszweig: Unternehmensberatung im Bereich der Datenverarbeitung
ist am 20.02.2026, um 10:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Jens M. Schmidt, Kamekestr. 20-22, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
97 IN 13/26
Amtsgericht Bonn, 20.02.2026