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Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 292/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 4493 eingetragenen Aris Personaldienstleistungen GmbH, Hochstr. 47, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Hochstr. 47, 46236 Bottrop
Es wurden die Regelvergütung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 InsO i.V.m. §§ 10, 2 InsVV in Höhe von 108 % des Regelsatzes nach einer Berechnungsgrundlage von
144.914,90 €.
nebst Auslagenpauschale gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV sowie die Mehrwertsteuer gemäß §§ 10, 7 InsVV festgesetzt.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64, 65 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
162 IN 292/23
Amtsgericht Essen, 02.10.2025