Geschäftszweig
Produktion und Handel von Schutzbekleidung jeglicher Art, von Textilien, von Geschirren, von medizinischen Produkten sowie von zugehöriger oder sachdienlicher Messelektronik; Produktion und der Handel PSA, PPE, Carbon-, CBRN-Schutzausrüstung sowie von mil
Nachricht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1386/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CAMOUFLAGE PSA GmbH, Palais am Neumarkt - Salzgasse 6, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 45382
vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,
wird die Veröffentlichung vom 03.11.2025 wie folgt ergänzt:
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) und Entschließung über den Antrag: Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 160 InsO dazu ermächtigt, ohne die Einholung jeweils weiterer Zustimmungen der Gläubigerversammlung zukünftig Rechtshandlungen vorzunehmen, die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind, insbesondere - die klageweise Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte, u.a., aber nicht begrenzt auf Ansprüche aus insolvenzrechtlicher Anfechtung und gesellschaftsrechtlichen Haftungsgrundlagen sowie - der Abschluss eines Vergleiches oder Schiedsvertrages im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der vorstehenden Ansprüche mit einem Dritten,
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum Donnerstag, 22.01.2026 Uhrzeit 10:00 Uhr Zimmer/Etage/Gebäude
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.