Cedar Enterprise GmbH

61 IN 112/23 Br 28.03.2024 AG Bad Homburg v.d. Höhe (Hessen)
Register
Mainz, HRB 46431
Sitz
Oberursel
Adresse
Ober den Birken 21, 61440 Oberursel
Nachricht
61 IN 112/23 Br: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cedar Enterprise GmbH, vertr.d.d. GF Han Jiao, Ober den Birken 21, 61440 Oberursel (AG Mainz, HRB 46431),

wird der Beschluss vom 28.02.2024 dahingehend berichtigt, dass die Gläubiger aufgefordert werden:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 15.04.2024,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 20.05.2024.

Gründe:

Der Beschluss war auf Grund offensichtlicher Unrichtigkeit von Amts wegen zu berichtigen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.


Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 28.03.2024

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