Seniorenresidenz Gau-Odernheim GmbH

1 IN 47/25 12.12.2025 AG Alzey (Rheinland-Pfalz)
Register
Mainz, HRB 50755
Sitz
Gau-Odernheim
Adresse
Bahnstraße 20, 55239 Gau-Odernheim
Nachricht
1 IN 47/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Gau-Odernheim GmbH, Bahnstraße 20, 55239 Gau-Odernheim, vertr. d. d. Geschäftsführer Jens Brettschneider, Michael Dillmann und Volker Rober Hippler (AG Mainz, HRB 50755), ist der Eröffnungsbeschluss berichtigt worden.

Der Beschluss datiert vom 01.10.2025, nicht vom 30.09.2025. Dies ergibt sich sowohl aus dem Eröffnungszeitpunkt, als auch der Signatur.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey; elektronisches Gerichtspostfach: safe-sp1-1442817571156-015916782 oder dem Landgericht Mainz, Ernst-Ludwig-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Alzey, 10.12.2025

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