Nachricht
IN 138/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CDA Invest GmbH, OT Albrechts, Am Mittelrain 11, 98529 Suhl,
vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 515521
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reimer, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg,
Gz.: 221/23
|
Beschluss:
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 10.03.2026
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 02.02.2026