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IN 53/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alpha Vermögensverwaltung GmbH, Frankenstraße 25, 96215 Lichtenfels, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Alpha Vermögensverwaltung GmbH
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 6252
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung, das Grundstück, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Coburg, Grundbuch von Coburg, Blatt 25388, lfd. Nr. 1, Flurstück 2475, Hutstraße 11, Gebäude- und Freifläche zu 127 qm zu einem Kaufpreis in Höhe von 170.000,00 €, zu veräußern sowie über die vorsorgliche Berechtigung für die Insolvenzverwalterin nach freiem
Ermessen die Immobilie zu veräußern oder freizugeben
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.06.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 03.06.2026