Sicherungsmaßnahme

PrintForce GmbH

1 IN 44/26 15.04.2026 AG Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz)
Register
Ludwigshafen am Rhein, HRB 70083
Sitz
Neustadt
Adresse
Im Altenschemel 21, 67435 Neustadt
Geschäftszweig
Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben einer Full-Ser… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
1 IN 44/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PrintForce GmbH, Im Altenschemel 21, 67435 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 70083), vertr. d.: Insolvenzverfahren PrintForce GmbH

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 15.04.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Hagen Straßburg
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
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