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8 IN 52/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
becker Wohnbedarf GmbH, Senserplatz 2, 79539 Lörrach, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Becker Wohnbedarf GmbH
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 707724
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRM Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter, Weiler Straße 5 e, 79540 Lörrach
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Abstimmung über den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Insolvenzverfahren Becker Wohnbedarf GmbH
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.06.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Lörrach, Bahnhofstraße 4, 79539 Lörrach erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Lörrach - Insolvenzgericht - 05.05.2026