R&B Spedition GmbH

10 IN 500/25 03.02.2026 AG Offenburg (Baden-Württemberg)
Register
Freiburg im Breisgau, HRB 709235
Sitz
Appenweier
Adresse
Ludwig-Winter-Straße 4, 77767 Appenweier
Geschäftszweig
Der Betrieb einer Spedition sowie die Durchführung von Express- und Sonderfahrten.
Nachricht
10 IN 500/25


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

R&B Spedition GmbH, Ludwig-Winter-Straße 4, 77767 Appenweier, vertreten durch den Vertreter LL.M. Michail Voultsidis und den Gesellschafter Alexander Bernhardt
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 709235
- Schuldnerin -
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Kaiser
Egonstraße 55a, 79106 Freiburg i.Br.
Telefon: 0761 70394-70
Telefax: 0761 7039480
Email: inso@kaisersozien.de

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die Prüfung der durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Uwe Rottler als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. K&R Transporte GmbH in Lahr unter laufender Tabellennummer 36 angemeldeten Forderungen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.



Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 03.02.2026

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