Nachricht
58 IN 463/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nexacor GmbH, Heinrich-von-Stephan-Straße 11, 79100 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 712236
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Aufnahme eines Rechtsstreits in Höhe von 227.562,38 € gegen die Firma Zweite ORSUS Mönchstr. 11 GmbH
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.12.2023 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 23.11.2023