Nachricht
8 IN 432/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G & P UG (haftungsbeschränkt), Kaiser-Joseph-Straße 254, 79098 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 715445
- Schuldnerin -
|
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung der Gläubigerversammlung nach § 160 InsO für den, in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main (2-07 O 638/23) am 10.04.2024 mit der Beklagten Internationale Sicherheit & Detektei GmbH geschlossenen, Prozessvergleich in Höhe von € 4.593,00 infolge Widerspruchs der Beklagten gegen den Mahnbescheid vom 05.10.2023 wegen einer geltendgemachten Forderungen in Höhe von € 9.186,00
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.05.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
|
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 24.04.2024