Nachricht
Si 40 IN 301/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
German-Haradini Baudienstleistungen GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Geschäftsführer, Vögtleshalde 6A, 78234 Engen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 727933
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Konstanz am 14.02.2024 beschlossen:
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Uwe Hahn, Scheffelstraße 15, 78224 Singen, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Betrag in EUR
Vergütung
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Vergütung insgesamt
Auslagen
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Auslagen insgesamt
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
in Worten:
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 14.11.2023.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 62.850,27 EUR beträgt die Vergütung gem. der InsVV 21.241,27 EUR (Regelvergütung).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 14.02.2024