Nachricht
Aktenzeichen:
60 IN 868/22
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Amtsgericht Karlsruhe
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
seemann autismus autark gGmbH
Beiertheimer Allee 9
76137 Karlsruhe,
vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 731013
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Andreas Fischer, Erbprinzenstr. 27. 76133 Karlsruhe
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hat das Amtsgericht Karlsruhe am 29.04.2024 beschlossen:
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Die eigenverwaltende Insolvenzschuldnerin hat gemäß den §§ 270 Absatz 1 Satz 2, 188 Satz 3 InsO angezeigt:
Es wurden Insolvenzforderungen i.H.v. 686.549,36 € für die Verteilung festgestellt. Das diesbezügliche Verzeichnis und die Stellungnahme des Sachwalters gemäß § 283 Abs. 2 Satz 2 InsO sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Zur Verteilung steht ein Betrag von 512.989,68 € zur Verfügung. Es soll eine Schlussverteilung durchgeführt werden.
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Ohlinger
Präsident des Amtsgerichts