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20 IN 55/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BIOtherm Straubenhardt GmbH, Hertzstr. 33, 76275 Ettlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 731526
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Stangier I Regel I Borchard, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Pariser Platz 1, 76532 Baden-Baden, Gz.: 012568-22/ST/km
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1. Die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen des § 39 I InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
2. Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 16.03.2026 beim Insolvenzverwalter unter Angabe des Betrages und des Grundes der Forderung mit Beifügung urkundlicher Nachweise anzumelden.
Die Anmeldung hat die geltend gemachte Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1-5 InsO anzugeben, § 174 Abs. 3 InsO.
3. Die nachrangigen Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 2 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 30.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -Insolvenzgericht- Karlsruhe, Schlossplatz 23, 76133 Karlsruhe, niedergelegt.
4. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 05.02.2026