Ader Hotel Rüsselsheim GmbH

9 IN 543/25 11.11.2025 AG Darmstadt (Hessen)
Register
Limburg a.d. Lahn, HRB 7374
Sitz
Weilburg
Adresse
Unter den Zweibäumen 8, 35781 Weilburg
Geschäftszweig
Betrieb eines Hotels in Rüsselsheim einschließlich Restaurant sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen.
Nachricht
9 IN 543/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ader Hotel Rüsselsheim GmbH, Unter den Zweibäumen 8, 35781 Weilburg, Betreiberin des Hotels Höll am Main Business-Boutique-Hotel, Mainstraße 17, 65428 Rüsselsheim (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 7374), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Unter den Zweibäumen 8, 35781 Weilburg, (Geschäftsführer Geschäftsführer, sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %


X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %


X
EUR Gesamtbetrag


Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hagen Straßburg, c/o MARTINI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, E3, 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621/4017150-0, Fax: 0621/4017150-12 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.


G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 13.06.2025 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.

Im Rahmen seines Antrags auf Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters trägt der Insolvenzverwalter verschiedene Punkte vor, welcher seiner Meinung nach Zuschläge in Höhe von 45% auf die Regelvergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters rechtfertigen.
Der Einschätzung kann sich das Gericht nicht anschließen, es werden Zuschläge in Höhe von 30%, mithin eine Vergütung von 55% eines Insolvenzverwalters für angemessen erachtet.

Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 11.11.2025

Weiterführende Aktionen

Erhalten Sie automatische Updates zu neuen Beschlüssen, speichern Sie Suchen und verwalten Sie Watchlists.

alle Features