De Donno Import GmbH

15 IN 296/23 02.05.2023 AG Stuttgart (Baden-Württemberg)
Register
Stuttgart, HRB 764889
Sitz
Stuttgart
Adresse
Langwiesenweg 30, 70327 Stuttgart
Nachricht
15 IN 296/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
De Donno Import GmbH, Langwiesenweg 30, 70327 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Raid Ghabin und Tony Lettieri Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 764889 - Schuldnerin Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Gymnasiumstraße 39, 74072 Heilbronn, Gz.: 94/23LF22 DB/D24/119-23 1.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.05.2023 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. 3. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart Telefon: 0711 238890 Telefax: 0711 23889200Seite 5
4.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum
07.06.2023 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
14.06.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts nie-
dergelegt.
5.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigeraus-
schusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters
mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Auf-
hebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277
(Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des
Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 28.06.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 305, 3. OG, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne
des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussun-
fähig ist.
6.
Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 28.06.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 305, 3. OG, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7.
Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entste-Seite 6
hungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.
Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden
Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8.
Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmen-
den Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 In-
sO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese er-
folgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentli-
chung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens
wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des In-
solvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem
ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu-
stellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustel-
lung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 In-
sO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9
Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genann-
ten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist
ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine an-
waltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Seite 7
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 01.05.2023

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