Eröffnung

ao personal gmbH

810 IN 1956/25 A-6-9 03.03.2026 AG Frankfurt am Main (Hessen)
Register
Frankfurt am Main, HRB 77464
Sitz
Frankfurt am Main
Adresse
Hanauer Landstraße 17, 60314 Frankfurt am Main
Geschäftszweig
Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, die Arbeitsvermittlung sowie sämtliche damit zusammenhängende Dienstleistungen. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unt
Nachricht
810 IN 1956/25 A-77-: In dem Insolvenzverfahren ao personal gmbH, Hanauer Landstraße 17, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 77464),
vertreten durch:
Boris Kutzborra, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren ao personal gmbH

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Claudia Bierhals, BK Rechtsanwälte, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 66 16 0, Fax: 069/ 87 00 66 16 6, E-Mail: office@bk-in.eu, Internet: www.bk-in.eu.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.


Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 02.03.2026

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