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IN 184/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DHNW Smokkers GmbH, Bahnhofstraße 15, 95444 Bayreuth, vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 7747
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den TOP
Die Gläubigerversammlung stimmt zu, dass das Vorratsvermögen zu einem Wert von 3.000,00 € zuzüglich Umsatzsteuer 19 %, 570,00 € gesamt somit 3.570,00 €, verkauft wird. Mit Zahlung dieses Betrages sind die Eigentumsvorbehaltsrechte erledigt. Die Ware wird gekauft wie gesehen ohne jegliche Gewährleistung. Die Verwertungsrisiken trägt der Käufer.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.03.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 12.02.2024