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Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 182/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 7869 eingetragenen AKG-Kokillenguß GmbH, Vorthstraße 1, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Vorthstr. 1, 58791 Werdohl
Änderung der Verfahrensart, § 5 Abs. 2 InsO:
Das Gericht verkündet folgenden Beschluss:
Gem. § 5 Abs. 2 InsO wird die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen aufgehoben.
Das weitere Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hagen, 26.03.2024
Amtsgericht
103 IN 182/23
Amtsgericht Hagen, 28.03.2024